Pressemitteilung - Februar 2021

Vom Wolfsschutz zum Wolfsabschuss

NABU Heidekreis kritisiert verfehlte Wolfspolitik des Landes

Mit Fassungslosigkeit hat der Kreisverband des Naturschutzbundes auf die Tötung der Fähe des Herzlaker Rudels reagiert, die in der letzten Woche bei Löningen (LK Cloppenburg) abgeschossen wurde, obwohl die unter Verschluss gehaltene Abschussgenehmigung des Ministeriums für den Rüden ausgestellt war. „Der willkürliche Abschuss streng geschützter Tiere, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, steht in eklatantem Widerspruch zu den Anforderungen, die das EU-Recht an artenschutzrechtliche Ausnahmen stellt“, sagte der 1. Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen. „Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.10.2019 unmissverständlich klargestellt, dass nur einzelne, konkret identifizierte Individuen auf der Basis der in der FFH-Richtlinie Artikel 16 Abs. 1 dargestellten Ausnahmetatbestände getötet werden dürfen.“ Außerdem werde durch die Geheimhaltung dieser und weiterer Abschussgenehmigungen das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz unterlaufen und das Verbandsklagerecht ausgehebelt. Dieses Vorgehen mit den schutzwürdigen Interessen Dritter, insbesondere der Jagdausübungsberechtigten, zu begründen, mag zwar zunächst plausibel klingen, doch sei es ein Leichtes, die personenbezogenen Daten zu schwärzen und den klageberechtigten Verbänden eine anonymisierte Fassung zukommen zu lassen, damit sie überprüfen können, ob die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme überhaupt erfüllt sind und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten können. Ein Blick in die offizielle Risstabelle des NLWKN ließe jedoch sogar berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für den Rüden GW1111m erteilten Ausnahmegenehmigung aufkommen, da ihm im gesamten Jahr 2020 nur ein einziger Übergriff auf eine ordnungsgemäß geschützte Schafherde am 1. April nachgewiesen werden konnte, während in allen anderen Fällen kein oder nur ein eingeschränkter Herdenschutz vorhanden war. 

 

„Der Abschuss der Herzlaker Fähe ist der unrühmliche Höhepunkt einer völlig verfehlten Wolfspolitik, die mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor rund einem Jahr ihren Anfang nahm“, resümiert Pressesprecherin Dr. Antje Oldenburg. Damals hatten Bundestag und Bundesrat mit den Stimmen der GroKo den Änderungen zum Umgang mit dem Wolf zugestimmt, obwohl namhafte Juristen in der vorherigen Anhörung zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Regelungen in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht widersprechen. Obwohl wenig später eine EU-Beschwerde zu der Gesetzesnovelle vorlag, setzte Minister Lies die fragwürdigen Änderungen zügig in der Niedersächsischen Wolfsverordnung um, ohne den Bedenken der Verbände, insbesondere im Hinblick auf die Sonderregelung für zumutbaren Herdenschutz an Deichen und bei der Prognose zukünftiger wirtschaftlicher Schäden, Rechnung zu tragen. Der NABU Landesverband sah sich daher gezwungen, der zunehmenden Aufweichung des Schutzstatus der Wölfe mit einer EU-Beschwerde zu begegnen. Weitere Meilensteine auf dem Weg vom Wolfsschutz zum Wolfabschuss unter der Ägide von Olaf Lies seien die serienmäßigen Absagen der Zusammenkünfte des Arbeitskreises Wolf - einem Zusammenschluss verschiedener Institutionen, Verbände und Interessengruppen -, die avisierte Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdrecht und die Entlassung zweier Wolfsberater, die dem Minister offenbar aufgrund ihrer kritischen Stellungnahmen zu der Niedersächsischen Wolfsverordnung und den illegalen Abschüssen von Wölfen im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit im Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. ein Dorn im Auge waren.