Schutzgebietsausweisung Aller-Leine-Tal

(FFH-Gebiet Nr. 90)

Am 16.06.2020 hat der Natur- und Umweltausschuss des Landkreises Heidekreis zur Schutzgebiets-Verordnung des Aller-Leine-Tals, mit dem das FFH-Gebiet Nr. 90 gesichert werden soll, einen Beschluss gefasst, der dem Kreistag empfiehlt, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und die Verordnung zu beschließen. Da hier von einer Schutzgebietsverordnung lediglich dem Namen nach gesprochen werden kann, diese aber weder die übrig gebliebene Natur wirksam schützt noch die obligatorischen Ziele der FFH-Richtlinie im Verordnungstext umsetzt, kann der NABU diese Verordnung nicht akzeptieren. Zusammen mit dem Landesverband werden wir überlegen, wie diese Verordnung am effektivsten rechtlich angegriffen werden kann.

 

Anbei unsere gemeinsam mit dem BUND verfasste Stellungnahme im Originalwortlaut, die auch am 16.06.2020 in der WZ als Bericht veröffentlicht wurde.

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Zum Thema Schutzgebietsausweisung siehe auch "Aktionen und Projekte/Allertal" sowie "Natur erleben/Natura2000"