Pressemitteilung - März 2023

Damit es summt und brummt, fiept und piept

Vortrag zum Natur- und Artenschutz auf landwirtschaftlichen Flächen

Feurige Perlmuttfalter auf Phacelia. (Foto: © Frank Gottwald)
Feurige Perlmuttfalter auf Phacelia. (Foto: © Frank Gottwald)

Tag für Tag schreitet der Artenschwund voran, gehen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich verloren. Die Ursachen sind kom­plex, doch spielt neben der Versiegelung von Freiflächen durch den Bau von Verkehrswegen und die Ausdehnung von Siedlungs- und Gewerbeflä­chen vor allem die Intensi­vierung der Landwirtschaft mit ihren ho­hen Pestizideinsätzen und dem Verlust an kleinräu­migen Strukturen wie He­cken, Wegrainen, Feldgehölzen und Kleingewässern eine zentrale Rolle. Die Verarmung der Flora und Fauna auf bewirtschafteten Flächen spiegelt sich in den Roten Listen wider. So sind beispielsweise bundesweit mehr als ein Drittel der Ackerwildkräuter gefährdet oder bereits ausgestorben. Auch bei den Vögeln sind vor allem Arten der Agrarlandschaften betroffen: Zwischen 1980 und 2016 sind in Deutschland rund 40% aller Feldvögel verschwunden, mit besonders dramatischen Bestandsrückgängen bei den Arten des Feuchtgrünlandes wie Kiebitz, Uferschnepfe, Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen, aber auch bei Feldlerche, Feldschwirl und Rebhuhn.

 

Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken und einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten, wünschen sich immer mehr Landeigentümerinnen und Landeigentümer eine naturschonende Bewirtschaftung ihrer Flächen. Hier setzt das Projekt „Fairpachten“ der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe an, die sich deutschlandweit in rund 300 Schutzgebieten engagiert und in ihrem Eigentum über 21.000 Hektar Land für die Natur bewahrt. Die in über 15 Jahren gesammelten Erfahrungen beim naturschutzfachlichen Management von Landwirtschaftsflächen fließen in das Beratungsangebot von Fairpachten ein, das von privaten Grundeigentümer/innen, Kirchen und Kommunen in Anspruch genommen werden kann. Ob Blühstreifen am Ackerrand, ein Feldlerchenfenster im Getreide oder die Reduzierung des Dünger- und Pestizideinsatzes: Landeigentümer/innen können Naturschutzmaßnahmen in ihren Verträgen mit den Pächter/innen vereinbaren. Welche Naturschutzmaßnahmen für Ackerflächen, Wiesen oder Weiden sinnvoll sind und was deren Umsetzung in der Praxis bedeutet, wird im Rahmen eines kostenlosen persönlichen Beratungsgesprächs erläutert. Außerdem werden im Zuge der Beratung ein Musterpachtvertrag und Steckbriefe von Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

Auf Einladung des Naturschutzbundes Heidekreis stellt Dr. Phillip Krämer von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe das Projekt Fairpachten am 21. März um 19.00 Uhr im Gasthaus Meding in Dorfmark vor. In seinem Vortrag „Landwirtschaft und Naturschutz – Was kann getan werden, um unsere Arten in der Agrarlandschaft zu schützen?“ informiert der langjährige Regionalberater über die Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen in Pachtverträgen als Regelungsgegenstand aufzunehmen und zeigt auf, welche Naturschutzmaßnahmen sich auf Äckern und Grünländereien umsetzen lassen.

Artenreiche Blühfläche. (Foto: © Frank Gottwald)
Artenreiche Blühfläche. (Foto: © Frank Gottwald)