Pressemitteilung - Dezember 2021

NABU Heidekreis begrüßt Klage gegen Wolfsverordnung

Jungwölfin  (Foto: Michael Hamann/NABU)
Jungwölfin (Foto: Michael Hamann/NABU)

Wie jüngst bekannt wurde, hat der Naturschutzbund Niedersachsen mit finanzieller Unterstützung des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. und des WWF Deutschland eine Normenkontrollklage beim OVG Lüneburg gegen die niedersächsische Wolfsverordnung eingereicht, die trotz heftiger Kritik vonseiten des Natur- und Tierschutzes im November 2020 verabschiedet worden war. „Wir sind sehr froh, dass unser Verband gerichtliche Schritte gegen die fachlich und rechtlich völlig unzureichende Wolfsverordnung eingeleitet hat“, kommentiert Klaus Todtenhausen, 1. Vorsitzender des NABU Hei­dekreis und weist darauf hin, dass die Verordnung nach Ansicht der Verbände in mehrfacher Hinsicht gegen EU-Recht verstößt. So sollen Wölfe, die sich von Menschen genutzten Gebäuden nähern, auf Antrag getötet werden können. Wie absurd diese Regelung sei, werde deutlich, wenn man sich beispielsweise die Siedlungsstruktur von Dörfern wie Rethem Moor vergegenwärtige, in denen die Höfe weit auseinander lägen. „Dass Wölfe bei ihren nächtlichen Streifzügen durch das Revier gelegentlich in der Nähe eines Wohnhauses oder einer Feldscheune vorbei laufen, ist völlig normal und muss nach einen EuGH-Urteil von Juni 2020 toleriert werden“, erläutert Pressesprecherin Dr. Antje Oldenburg. 

 

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt richte sich gegen die mangelhaften Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen an Deichen und in der Rinder- und Pferdehaltung. Während Schafe bei der Beweidung von Deichen gemäß Wolfsverordnung nicht geschützt werden müssen, sollen trotz fehlender wissenschaftlicher Belege selbst ausgewachsene Rinder und Pferde unabhängig von Größe, Alter, Gesundheitszustand und Rasse bereits dadurch geschützt sein, dass sie zu zweit auf der Weide stehen. Diese Regelungen kämen einer Absage an den Herdenschutz gleich und stünden in diametralem Gegensatz zu der Verpflichtung, die biologische Vielfalt inklusive des Wolfes zu schützen und vorbeugende Maßnahmen als zentraler Bestandteil einer möglichst konfliktfreien Koexistenz zu ergreifen. Wie die EU in dem vor wenigen Monaten erschienen „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie“ betont, müssen vorbeugende Maßnahmen individuell gestaltet und an die regionalen Besonderheiten wie Nutztierart, Herdengröße und Topografie angepasst sein. Dabei hängt die Wirksamkeit der geeigneten Maßnahmen wie Zaunsysteme, Herdenschutzhunde, Behirtung, Nachtpferche und visuelle oder akustische Abschreckungsvorrichtungen vor allem von der korrekten Umsetzung und der Überwachung ihrer Wirksamkeit ab. Außerdem sollten Weidetierhalter/innen nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch bei Instandhaltung der Schutzvorkehrungen und bei der Bewältigung des Zeitaufwandes angemessen unterstützt werden. „Die auf den Abschuss von Wölfen abzielende niedersächsische Wolfspolitik ist weder EU-rechtskonform, noch hilft sie den Nutztierbetrieben, da die Anzahl der Nutztierrisse eben nicht von der Größe der Wolfspopulation, sondern von der Qualität und Quantität der Herdenschutzmaßnahmen abhängt“, resümiert Klaus Todtenhausen. Außerdem könne der Erhaltungszustand nicht - wie in der Wolfsverordnung vorgesehen - auf Landesebene beurteilt werden, da die in Niedersachsen lebenden Wölfe zu der staatenübergreifenden kontinentalen und der atlantischen Population gehören. 

 

Dr. Antje Oldenburg

Wolfsspur im Schnee (Foto: Klaus Todtenhausen)
Wolfsspur im Schnee (Foto: Klaus Todtenhausen)