Wie jüngst bekannt wurde, hat die EU-Kommission beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht eingehalten hat. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken, indem sie besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie geeignete Maßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Laut EU-Kommission hat Deutschland jedoch trotz mehrfacher Aufforderungsschreiben die Ausweisungsfristen für einige Gebiete um mehr als 10 Jahre überschritten. Außerdem wurde festgestellt, dass für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt wurden.
„Wir haben bereits vor zwei Jahren in unserer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Schutzgebietsausweisung des Aller-Leine-Tals die rechtlichen und fachlichen Anforderungen der FFH-Richtlinie nicht erfüllt“, sagte der 1. Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen. „Unsere Bedenken und Einwände wurden jedoch aus politischen Gründen zurückgewiesen“. Dies gelte nicht allein für das Fehlen verbindlicher Erhaltungsziele und quantitativer oder quantifizierbarer Ziele und Zeiträume für ihre Überprüfung, sondern auch für die Abgrenzung zwischen Natur- und Landschaftsschutzgebieten. „Aufgrund der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof besteht nun die berechtigte Hoffnung, dass die eklatanten Mängel der Schutzgebietsausweisung von der Untere Naturschutzbehörde unter rein fachlichen Gesichtspunkten behoben werden müssen und somit am Ende aus der Nutzgebietsverordnung doch noch eine Schutzgebietsverordnung wird, die es ermöglicht, das Aller-Leine-Tal wieder zu dem zu machen, was es einst war: Ein attraktiver Lebensraum für Braunkehlen, Kiebitz, Rotschenkel & Co.“, ergänzt Pressesprecherin Dr. Antje Oldenburg und weist auf eine Strafzahlung von mehr als elf Millionen Euro und ein tägliches Zwangsgeld von 860.000 Euro hin, das am Ende des Verfahrens bis zur Behebung der Umsetzungsdefizite drohen kann.