Pressemitteilung - April 2026

Schafrisse in Serie wegen mangelhaftem Herdenschutz

NABU Heidekreis beklagt Nachlässigkeit und Behördenversagen

Mangelhafter Herdenschutz ist noch immer die Regel.
Mangelhafter Herdenschutz ist noch immer die Regel.

Seit August letzten Jahres kommt es im Territorium des Rudels Stemmen ver­mehrt zu Übergriffen auf Nutztiere, von denen verschiedene Gemeinden im südöstlichen Teil des Landkreises Verden und dem südwestlichen Heidekreis betroffen sind. Auf den ersten Übergriff auf Schafe am 22.8.25 in einem Orts­teil von Walsrode folgten weitere Vorfälle am 25.11.2025 sowie am 10. und 19. März 2026. Mit Ausnahme eines einzigen Übergriffs im letzten Oktober in der Nähe von Dörverden fanden alle Übergriffe auf Weiden statt, die den Anforde­rungen an den Mindestschutz gemäß Richtlinie Wolf nicht entsprachen. Dies gilt auch für den jüngsten Vorfall in Kirchboitzen, bei dem siebzehn Schafe starben. 

 

Wenn ein Großteil des Rissgeschehenes in den Landkreisen Verden und Heide­kreis trotz der Bereitstellung von Fördermitteln und Hilfsangeboten Freiwilliger noch immer aus mangelndem Herdenschutz resultiere, sei es laut einer Presse­mitteilung des Naturschutzbundes Heidekreis an der Zeit, die Tierhaltenden endlich in die Pflicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen der 2023 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung umgesetzt werden.

 

Die Tierschutzleitlinie dient der Konkretisierung der allgemeinen Bestimmun­gen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und führt aus, welche Voraus­setzungen in der Schafhaltung im Stall und auf der Weide einzuhalten sind, „um eine angemessene Ernährung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unter­bringung zu gewährleisten und das Wohlbefinden der Tiere im Sinne des Tier­schutzgesetzes sicherzustellen“ (S. 5). Der Schutz vor Beutegreifern ist dabei nur einer von zahlreichen Aspekten, die von Fütterung und Trinkwasserversor­gung über Ablammung, mutterloser Aufzucht, Kennzeichnung, Schur und Ge­sundheitsvorsorge bis zu Transport, Betäuben und Schlachten reichen. 

 

Da der für die Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Wolfsübergriffen auf Schafe und Ziegen erforderliche Mindestschutz mit 90 cm hohen Elektronetzen lediglich ein unzureichender Kompromiss zwischen Arbeitsaufwand und Si­cherheit ist, empfiehlt die Tierschutzleitlinie „105 cm oder 120 cm hohe Elek­tronetze oder 140 cm hohe Knotengeflechte sowie eine zusätzliche stromfüh­rende Litze als Schutz vor Überklettern bei Zäunen aus Knotengeflecht (Tier­schutzleitlinie für die Schafhaltung 2023, S.38f.).“ Sie lässt den Schafhaltenden damit etwas mehr Spielraum als das Bundesamt für Naturschutz und die Doku­mentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, die sowohl bei Mobil- als auch bei Draht- und Litzenzäunen eine Höhe von mindestens 120 cm als notwendig erachten, wobei niedrigere Netzzäune durch eine zusätzliche oder integrierte Breitbandlitze aufgestockt oder in Kombination mit Herdenschutz­hunden eingesetzt werden können. Die Erfahrungen von ca. 15 Jahren Wolfspräsenz in Niedersachsen zeigen, dass diese Schutzmaßnahmen effektiv wirken und Rissserien erst gar nicht entstehen lassen.

 

„Da die Garantenpflicht für den Tierschutz den Veterinärämtern obliegt, haben wir die beiden zuständigen Behörden bereits im August bzw. November letzten Jahres auf das erhöhte Rissgeschehen aufmerksam gemacht und darum gebeten, insbesondere Hobbyhaltungen in dem betroffenen Gebiet gezielt anzu­sprechen und sie von der Notwendigkeit und Effektivität von Herdenschutz­maßnahmen zu überzeugen“, berichtet die Pressesprecherin des NABU Heide­kreis, Dr. Antje Oldenburg. Leider ließen die erneuten Übergriffe im März da­rauf schließen, dass die Behörden dieser Aufforderung nicht oder nur unzu­reichend nachgekommen seien. „Wenn in einer Region selbst nach achtjähriger Wolfspräsenz die gesetzlichen Anforderungen an den Tierschutz in der Nutztierhaltung nicht überall erfüllt sind, ist das nicht allein den Tierhaltenden anzulasten, sondern durchaus auch als eine Folge politischen und behördlichen Versagens zu werten“, kommentiert der 1. Vor­sitzende Klaus Todtenhausen und appelliert eindringlich an die Tierhaltenden, ihre moralische und gesetzliche Verpflichtung ernst zu nehmen. „Alle, die sich Tiere anschaffen, seien es Schafe oder Schäferhunde, Pferde oder Papageien, Ziegen oder Zwergkaninchen, sollten sich vorher fragen, ob sie willens und in der Lage sind, sich vollumfänglich um ihr Wohlergehen zu küm­mern. Und wer glaubt, eine reguläre Jagd auf Wölfe würde wirksame, den fach­lichen und technischen Standards entsprechende Herdenschutzmaßnahmen über­flüssig machen, wird irgendwann feststellen, dass er falschen Behauptungen aufgesessen ist. Also lassen Sie sich bitte beraten und nutzen Sie Fördermittel für die Anschaffung eines 105 cm – oder noch besser 120 cm – hohen Zaunes, damit Ihre Schafe sicherer weiden und Sie besser schlafen können.“ 

 

Denn entscheidend für das Ausmaß der Schäden an Nutztieren ist, wie Verglei­che zwischen verschiedenen europäischen Ländern zeigen, nicht die Größe der Wolfsbestände oder die Anzahl der Nutztiere, sondern wie gut oder schlecht sie vor Wolfsübergriffen geschützt sind.