Grethem. Im Sommer 2022 wurde mit finanzieller Unterstützung der Bingo-Umweltstiftung (BNU) am Rande einer Heidelbeerplantage der Familie Badenhop ein nährstoffarmer, sonnenexponierter Flachwassertümpel mit einer Wasserfläche von 60m² angelegt, um die letzte kleine Turteltaubenpopulation im Heidekreis zu unterstützen. Die zierliche Taube mit dem farbenfrohen Gefieder ist eine global gefährdete Art, deren Bestände seit 1980 europaweit um fast 90 Prozent zurückgegangen sind. Wie die letzte landesweite Bestandserfassung ergab, gibt es in Niedersachsen nur noch einige wenige punktuelle Vorkommen mit Schwerpunkten in der Grafschaft Bentheim, dem LK Lüchow-Dannenberg, dem Harzvorland, der Ems-Hunte-Geest und dem westlichen Weser-Aller-Flachland, in denen insgesamt 300 bis 400 Revierpaare festgestellt wurden. Der einzige Langstreckenzieher unter den europäischen Taubenarten musste daher in der jüngst erschienenen „Roten Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens“ als vom Aussterben bedroht eingestuft werden.
„Der alarmierende Abwärtstrend der letzten Jahre hat sich 2025 ungebrochen fortgesetzt“, bilanziert Projektleiterin Dr. Antje Oldenburg, die zwischen Anfang Mai und Ende August regelmäßig zur Bestandserfassung in der Schotenheide, der Büchtener und Grethemer Heide sowie im Bosser und Frankenfelder Bruch unterwegs war. Wurden 2021 an acht, 2022 an fünf und 2023 an drei verschiedenen Stellen singende Turteltauben festgestellt, so war in den beiden Folgejahren das charakteristische „turrr-turrr-turrr“ der gefiederten Liebesboten im Untersuchungsgebiet vollends verstummt.
Im gesamten Landkreis wurden nur an drei verschiedenen Orten Nachweise erbracht: Am 27. April sowie Ende Mai/Anfang Juni wurde ein singendes Individuum in der Westsiedlung bei Essel gemeldet, am 2. Mai rief eine Turteltaube am Rand des Wochenendgebietes Raakheide bei Lindwedel und am 21. Juni bei Idsingen. „Lokale Projekte wie die Anlage von Tränken und Nahrungsflächen sind zwar zweifellos ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung kleiner Turteltaubenpopulationen und kommen darüber hinaus vielen Insekten-, Vogel- und Säugetierarten zugute, doch können sie nicht aufwiegen, was auf übergeordneter Ebene versäumt wurde“, konstatiert der 1. Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen.
Bereits im Mai 2018 wurde von der Europäischen Union ein internationaler Aktionsplan verabschiedet, um den Rückgang der Turteltaubenpopulationen aufzuhalten und langfristig eine Bestandszunahme zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, nationale Erhaltungsstrategien für die Turteltauben zu entwickeln und die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie konsequent umzusetzen, nach denen für regelmäßig wandernde Arten besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, die aufgrund ihrer Größe und Qualität das Überleben und die Vermehrung der Art in ihrem Verbreitungsgebiet sicherstellen. Trotzdem gibt es bundesweit nur 59 Vogelschutzgebiete für die grazile Taube, die mit 1197 Revieren lediglich 3,4 % des Gesamtbestands abdecken. „Niedersachsen gehört leider zu den neun Bundesländern, in denen es kein einziges Schutzgebiet für die einst fast flächendeckend vorkommenden Turteltauben gibt“, bemängelt der NABU Heidekreis und verweist außerdem auf die 2011 vom NLWKN herausgegebenen „Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen“. Damals zählte der Heidekreis zu den Gebieten mit landesweiten Schwerpunktvorkommen, in denen die prioritäre Umsetzung verschiedener Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen waren wie beispielsweise die Anlage von Feldgehölzen, Waldinseln und Hecken, die Sicherung, Entwicklung und späte Mahd artenreicher Wegränder und Feldsäume oder die Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge mit Sommer-, Wintergetreide und einjährigen Brachen. „Dass die Turteltaubenvorkommen in unserem Landkreis fast vollständig erloschen sind, ist nicht zuletzt eine Folge des massiven Vollzugsdefizits in der Umsetzung der niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz sowie des offensichtlichen Versagens der EU-Politik bei der Durchsetzung eines generellen Jagdverbotes in allen EU-Mitgliedsstaaten und der Verfolgung und Einleitung von Strafverfahren bei illegaler Bejagung“, resümiert der Naturschutzbund in seiner Pressemitteilung.
